In Warendorf ist das Planfeststellungsverfahren zum Bau der B64n eingeleitet. Bis zum 19. Dezember 2025 kann jede und jeder einen Einwand schreiben, um Bedenken zum geplanten Projekt zum Ausdruck zu bringen. Jede Einwendung muss geprüft werden! Nur Personen, die im Verfahren Einwände vorbringen, werden informiert und angehört (s.u.).
Wir alle sind berechtig, Einwände zu formulieren. Jeder Einwand zählt! Also mitmachen!

Einwände unter dem Stichwort B64n Ortsumgehung Warendorf
postalisch an: Bezirksregierung Münster, Domplatz, 48128 Münster
digital an: poststelle@brms.nrw.de


Nutzen Sie die Textbausteine für Ihren Einwand
Wer mehr über das Projekt wissen will,
kann sich entweder auf den Seiten von Straßen.NRW informieren oder den NABU-Podcast anschauen:
Wie sieht ein solches Planfeststellungsverfahren aus?
Wenn alle Unterlagen des Feststellungsentwurfs fertig sind, beantragt Straßen.NRW als Vorhabenträger die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der zuständigen Bezirksregierung, die sowohl Anhörungsbehörde als auch Planfeststellungsbehörde ist. Die Bezirksregierung führt das förmliche Verwaltungsverfahren durch. Sie veranlasst nach Prüfung der Unterlagen, dass die Planunterlagen öffentlich ausgelegt werden. Die Bürger und die Träger öffentlicher Belange können zu allen offengelegten Planunterlagen und Gutachten Einwendungen erheben, die dann durch die Bezirksregierung erneut einer umfassenden Abwägung unter Berücksichtigung aller Belange unterzogen werden. Falls gewichtige Gründe vorliegen, werden die Planunterlagen geändert, das bedeutet Straßen.NRW erstellt ein so genanntes „Deckblatt“, bei dem alle erforderlichen Änderungen in die Unterlagen eingearbeitet werden.
Wenn alle Einwendungen von Straßen.NRW beantwortet wurden, lädt die Planfeststellungsbehörde zu einem Erörterungstermin ein. Dort werden alle Einwendungen mit Bürgern und den „Trägern öffentlicher Belange“ besprochen. Die Bezirksregierung fertigt über den Verlauf und die Inhalte der Erörterung eine Niederschrift an. Die Bezirksregierung wägt ab und entscheidet über die Einwendungen, bei denen kein Einvernehmen erzielt werden konnte. Im Planfeststellungsbeschluss wird dies dann entsprechend berücksichtigt.
Quelle: Straßen.NRW
Gerd Richtering
Anhang: Muster mit einigen Argumenten als Vorlage
Stellungnahme und Einwendung zur Auslegung der Planfeststellungsunterlagen B 64n (Feststellungsentwurf) für Warendorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Feststellungsentwurf erhebe ich folgende Einwände:
Das Projekt B64n ist völlig anachronistisch. Schon aufgrund des zunehmenden Klimawandels und Überschreitens des 1,5 Grad Ziels ist es notwendig, die für den Neubau der B64n benötigten Mittel in die Vermeidung von Straßenverkehr zu investieren. Dazu gehören eine gezielte Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, der Infrastruktur für Radwege sowie eine effizientere Schaltung der innerörtlichen Ampel- und Schrankenanlagen.
Offizielle Verkehrszählungen (BaSt) bestätigen, dass der Verkehr auf der B64 seit Jahren rückläufig ist, bedingt durch Maßnahmen wie dem Lückenschluss der A33 und der Verkehrsverlagerung auf den ÖPNV (Deutschlandticket) und den Fahrradverkehr. Andere Maßnahmen, wie die verstärkte Nutzung von Homeoffice tragen ebenfalls dazu bei.
Neue Straßen vom geplanten Ausmaß der B64n induzieren neue Verkehre und mindern die Attraktivität der parallel verlaufenden Bahnstrecke RB67. Das kann keinesfalls Sinn und Ziel jeglicher staatlichen Verkehrspolitik sein angesichts der gesetzlich verankerten Klimaziele.
Auch die geplante Flächenversiegelung in und um Warendorf konterkariert die Ziele des Umweltschutzes und des Allgemeinwohls. Mit gutem Grund haben die letzten Bundesregierungen als Ziel eine deutliche Reduktion der täglichen Flächenversiegelung von derzeit 65 ha auf 30 ha ausgegeben. Da die zunehmende Versiegelung von Böden negative Auswirkungen auf Biodiversität, Wasserhaushalt und Klimaschutz hat, die Hochwassergefahren steigen und wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere (und damit auch für Menschen) verlorengeht, muss die Verhinderung von unnötiger Flächenversiegelung wie bei der obigen Straßenbaumaßnahme Ziel allen staatlichen Handelns sein.
Daher lehne ich aus genannten Gründen den Neubau der B64n ab und beantrage, der Straßenbaumaßnahme das Baurecht zu verweigern.
Mit freundlichen Grüßen