Zur Vorgeschichte seit den 60er Jahren
Seit über 50 Jahren träumen Straßenplaner von einer Verlängerung der A43 bei Münster zur A2 bei Bielefeld. Lange Jahre lagen entsprechende Pläne auf Eis. In den 80er Jahren entstanden die ersten Entwürfe für einen Ausbau von B51 und B64. Die Anliegerkommunen drängten auf eine Entlastung vom innerörtlich zunehmenden Kfz-Verkehr und befürworteten Pläne für Ortsumgehungen. Telgte ist an dieser Stelle die bisher erste und einzige Gemeinde mit einer Ortsumgehung – sicher eine Wohltat für die Stadt.
Zur Neuauflage der Ausbauplanungen seit den 90er Jahren
In den 90er Jahren wurden erste Planungen im Auftrag des Landes und auf Drängen der IHK erarbeitet. CDU, FDP und SPD machten sich für einen Ausbau stark – die Zustimmung der Kommunen im Rücken. Mit dem Abgeordneten Reinhold Sendker (CDU) aus Warendorf fand das Projekt einen leidenschaftlichen Befürworter zunächst im Landtag (2000-2009), später im Bundestag (2009-2017). So wurde der B51/B64n-Ausbau, zusammen mit anderen Infrastrukturprojekten, vom Land NRW 2003 für den sog. Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vorgesehen.
Zum aktuellen Planungsauftrag seit 2016
Die Aufnahme in den BVWP 2003 beförderte entsprechende Planungsaktivitäten von Straßen.NRW, ohne öffentliche Aufmerksamkeit. Politisch blieb der Abgeordnete Sendker, seit 2009 im Bundestag (bis 2017) und Mitglied des Verkehrsausschusses, ein Treiber des B51/B64n-Ausbaus – wie auch die IHK. So wurde das Projekt mit „vordringlichem Bedarf“ vom Land für den BVWP vorgesehen. 2016 verabschiedete der Bundestag mit der Regierungsmehrheit von CDU und SPD das sog. Fernstraßenausbaugesetz. Es enthält im Anhang den BVWP mit dem vierspurigen B51-Ausbau als gesetzlichem Auftrag. Dieser Auftrag liegt beim Bundesverkehrsministerium, das die Länder jeweils zur Durchführung verpflichtet – schließlich übernimmt der Bund die Kosten. Auf dieser Rechtsgrundlage betreibt Straßen.NRW die Planungen bis heute. Der grüne Landesverkehrsminister, der die Planungen in dieser Dimension ablehnt, ist letztlich weisungsgebunden – wie geschehen bei der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Warendorf.
Zum Dilemma der politischen Akteure seit 2016
Die BI B51 ist politisch auf allen Ebenen bestens vernetzt mit den Parteien und Abgeordneten der Region. Seit sechs Jahren führt sie Gespräche, um Verbände und politische Entscheider (Abgeordnete, Räte, Bürgermeister, Ortslandwirte) für ein Einlenken und eine zeitgemäße, angepasste Planung zu gewinnen. Das ist der BI fast immer gelungen. Fast alle haben sich im Bundesverkehrsausschuss und beim Bundesverkehrsministerium teils persönlich eingesetzt. Im Verkehrsausschuss widersetzt sich der Abgeordnete Henning Rehbaum (CDU Warendorf) als stellvertretender Vorsitzender einer Revision, wie auch das Bundesverkehrsministerium, das auf Schreiben entweder gar nicht antwortet oder sich mit den Formeln „Sicherheit“ und „Leistungsfähigkeit“ und „überregionale Bedeutung“ auf den gesetzlichen Auftrag zurückzieht. Das Dilemma der politisch Verantwortlichen im Bund besteht darin, dass eine Veränderung dieses Auftrags für eine kleinere B51-Ausbauvariante sich sofort als Präzedenzfall erweisen würde und eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen das Bundesverkehrsministerium fluten würde. Von daher bleiben die Reihen geschlossen.
Zur Nachbewertung des BVWP 2024
Die gesetzlich vorgesehene 5-Jahres-Frist zur Überprüfung des Bedarfs wurde erst verspätet im Jahr 2024 veröffentlicht. Danach soll der Kfz-Verkehr bis 2040 nach dem Ausbau auf der B51 nur noch 22.000 Kfz werktags täglich ausmachen (anstelle von 33.500 in 2030, laut Gutachten von 2018). Gleichwohl wird der B51-Ausbau in der Dringlichkeit auf Basis eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses von 5,9 auf 6,9 Punkte hochgestuft – trotz mehr als verdoppelter Baukosten. Einfach, weil die monetarisierten Reisezeitgewinne als Nutzen noch viel höher bewertet worden sind.
Zum Planfeststellungsverfahren 2027 (?)
Liegen alle Planungsunterlagen und notwendige Gutachten vor und sind sie vom Landes- und Bundesverkehrsministerium geprüft worden, kann der Landesverkehrsminister (ggf. auf Anweisung aus Berlin) das sog. Planfeststellungsverfahren eröffnen lassen. Dann endet die Zuständigkeit der Politik und die zuständige Bezirksregierung ist Herrin des Verfahrens. Die Planung wird öffentlich ausgelegt und Betroffene können Einwendungen schriftlich vorbringen. Diese werden von der Behörde bzw. von Straßen.NRW bearbeitet. Je nach Qualität der Einwendungen kommt es zu geringfügigen Anpassungen der vorliegenden Planung – eine grundsätzliche Änderung ist nicht vorgesehen. Mit dem anschließenden Planfeststellungsbeschluss seitens der Bezirksregierung erwirkt das Land/der Bund das Baurecht. Erst jetzt kommt die Politik wieder ins Spiel, die entscheiden muss, ob sie die erforderlichen Mittel aufbringen will oder kann.
Zum Fazit 2026
Fehlende Haushaltsmittel, Krise der fossilen Energien und klimapolitische Vorgaben: nichts bewegt die Bundespolitik zum Einlenken – im Gegenteil, das neue Infrastrukturgesetz soll auch den Straßenbau von lästigen Genehmigungsverfahren entlasten und beschleunigen. Deshalb ist die Hoffnung auf eine Neuplanung oder ein Moratorium im Zuge dieses Verfahrens unrealistisch. Aus diesem Grund hat sich die BI B51 entschlossen, mit Hilfe von Gutachten und juristischer Beratung im Planfeststellungsverfahren bestmöglich gegen die B51-Ausbauplanung zu argumentieren. Das können nur Profis. Und das kostet Geld.