Ist die Ausbauplanung für die B51 nicht längst verworfen oder verändert?

Einige Pressemeldungen in den letzten Monaten erwecken diesen Eindruck. Das ist leider so nicht richtig.

Fakt ist, dass Straßen.NRW die Planung bis heute unverändert weiter betrieben hat. Gerade wird in Herzebrock-Clarholz das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung B64n eröffnet. Warum das so ist und wieso im planerischen wie behördlichen Procedere keine Anpassung an die aktuelle Lage vorgenommen wird, dazu hier mehr: Grundlage für die Ausbauplanung der B51 ist das Fernstraßenausbaugesetz, das 2016 mit den Stimmen von SPD und CDU im Bundestag beschlossen worden ist. Darin werden alle Ausbauvorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan (Straße, Schiene, Wasserwege) als gesetzlicher Auftrag festgeschrieben. Der Ausbau der B51 von Münster bis Telgte und die drei Ortsumgehungen im Verlauf der B64 werden darin als vordringlich bezeichnet, um Engpässe (Ortsdurchfahrten) und Staus (B51 mit 2,5 km) zu beseitigen.

Der Auftrag für Bundesfernstraßen in NRW geht an die Straßenbaubehörde des Landes. Gutachterliche Zahlen sind dabei die Grundlage für die Dimension des Ausbaus (Kfz-Zahlen und Prognosen der Verkehrs-, Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung). Zur Ausbauplanung gehören umfangreiche Gutachten zu Landschafts-, Natur, und Lärmschutz, die sich auf die geplante Straße beziehen.

Sollte sich nun im Verlauf der inzwischen über 10-jährigen Planungsphase herausstellen, dass es sinnvoller wäre, die Straße kleiner zu dimensionieren, weil die Kfz-Verkehre kontinuierlich abgenommen haben und die Stadträte der Anliegerkommunen mehrheitlich gegen diese Ausbauplanung votiert haben oder einfach die Steuermillionen nicht mehr auf der Straße liegen, dann machen sie trotzdem weiter. Gesetz ist Gesetz. Und jede gravierende Änderung – drei Spuren anstelle von vier – hätte zur Folge, dass neue Gutachten beauftragt werden müssten, die die Planung um weitere Jahre verzögern würde.

Also auch wenn selbst die CDU öffentlich fordert, die Ausbauplanungen zu verändern und den Eindruck erweckt, dies sei im bisherigen Planungsprozess oder in einem zukünftigen Planfeststellungsverfahren möglich, so wirkt das nur wie eine Beruhigungspille auf die öffentliche Meinung. Faktisch geht es hinter den Kulissen unverändert weiter: Die Ausbauplanung der B51 ist nicht verändert oder verworfen! Leider. Wir bleiben dran!

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