Was bedeutet das Regelwerk „E-Klima“ der FGSV für den Straßenbau – und für die B51?

Zunächst, wer ist die FGSV? Auf ihrer Webseite stellt sie sich vor:

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. – kurz FGSV – erstellt das technische Regelwerk für das gesamte Straßen- und Verkehrswesen in Deutschland. Sie ist das unabhängige deutsche Kompetenznetzwerk für Forschung und Wissenstransfer im gesamten Straßen- und Verkehrswesen.“ Die FGSV ist praktisch Vordenkerin und Vorbereiterin für alle „Spielregen“, nach denen Straßen-, Rad- und Fußwege in Deutschland gebaut werden.

Diese Einrichtung hat nun ein neues technisches Regelwerk vorgelegt, das ausdrücklich die aktuellen Klimaziele und -gesetze integriert. Was das bedeutet, fasst die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen (AGFK) in einem Faktenblatt zusammen. „Das neue technische Regelwerk „E Klima 2022“ enthält Vorgaben, Standards und Handreichungen, um den Klimaschutz im Bereich Verkehr an erste Stelle zu setzen. (…) Dort werden die neuen Gestaltungsmöglichkeiten und Vorgaben für Kommunen im Bereich Verkehr übersichtlich zusammengefasst und dargestellt.“

Mit Blick auf die Ausbauplanung der B51 stellen einige Empfehlungen einen Paradigmenwechsel dar. In den Planungen von Straßen.NRW wird der planfreie Ausbau an der Handorfer Kreuzung damit begründet, dass die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QVS) der Kategorie „F“, also stauerzeugend, zuzurechnen sei. Nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) gilt dies für Bundesstraßen als Engpass, den es zu beseitigen gilt.

Folgt man nun den Ausführungen im Anhang zu den „Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“, so ist ein ganz anderes Planungsszenario möglich.

Für Verkehrsanlagen des motorisierten Individualverkehrs spiegelt die Qualitätsstufe D einen effizienten Ressourceneinsatz wider. (…)
Eine QSV von E oder F kann im motorisierten Individualverkehr im Rahmen einer Gesamtabwägung mit der Zielsetzung der Senkung der THG-Emissionen und des Endenergieverbrauchs vorübergehend in Kauf genommen werden, wenn mittelfristig ein Rückgang der Kfz-Nachfrage und damit der Bemessungsverkehrsstärken z. B. aufgrund geplanter Verbesserungsmaßnahmen im ÖV, Rad- und Fußverkehr erwartet werden kann (Kombination aus Push- und Pull-Maßnahmen).
Eine QSV von E oder F ist außerdem an Stellen vertretbar, an denen Fahrtzeitverlängerungen verkehrspolitisch akzeptabel oder erwünscht sind, z. B. bei Zufahrten in Innenstädte oder bei der Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens. (…)
Bei hinreichender Angebotsqualität kann bei einer Gesamtabwägung akzeptiert werden, dass einzelne Anlagen eine QSV E oder F aufweisen.“

Das bedeutet nichts anderes, als dass der Kfz-Verkehr auf der Warendorfer Straße auf Münsteraner Gebiet z. B. durch die Ampel und Geschwindigkeitsbegrenzungen gezielt verlangsamt werden kann, wenn zugleich der öffentliche, der Rad- und Fußverkehr ausgebaut wird, einen Reiszeitvorteil bekommt und attraktiver wird. Genau das ist es, was wir als Bürgerinitiative erreichen wollen! Daher: Neuplanung jetzt! Die Handreichungen der Straßenplanungsprofis von der FGSV geben das her!

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